Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Jörn Franz berät und vertritt Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Apotheker und sonstige Leistungserbringer in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen des Medizinrechts. Wir bieten Ihnen eine kompetente, praxisnahe und lösungsorientierte Betreuung in allen Bereichen des Vertragsarztrechts sowie dem ärztlichen Berufsrecht und dem Vergütungsrecht der Heilberufe.
Wir begleiten Ihre ärztliche Tätigkeit während Ihres gesamten Berufslebens, beginnend mit der Praxisgründung bzw. Praxisübernahme bis hin zur Praxisabgabe. Wir beraten Sie umfassend bei der Gründung und Gestaltung ärztlicher Kooperationsformen unter Berücksichtigung der besonderen berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen Voraussetzungen. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkanzlei Pfeiffer & Tietz ist zudem eine umfassende Beratung in allen relevanten rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen gewährleistet.
Selbstverständlich steht auch die Beratung und Vertretung nichtärztlicher Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Heil- und Pflegeberufe, Apotheken etc.) im Fokus unserer Tätigkeit. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwaltskanzlei Franz liegen im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Mietrecht.
Rechtsanwalt Jörn Franz ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Vita
- Jahrgang 1974
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam, 1994–2001
- Referendariat in Potsdam, 2001–2003
- Rechtsanwalt seit 2003
- Trainee in einer renommierten internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft am Kanzleistandort Berlin, 2004–2005
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2009
- Tätigkeit als Rechtsanwalt für überörtliche Rechtsanwaltssozietät am Kanzleistandort Berlin, 2005–2010
- Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Jörn Franz in Kooperation mit der überörtlichen Steuerberatungsgesellschaft Niesing, Bertling & Partner im September 2010
- Fachanwalt für Medizinrecht seit 2010
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein
Schwerpunkte
Medizinrecht
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei begleite ich insbesondere Ärzte in allen Bereichen, die den Betrieb einer Arztpraxis betreffen. Dabei steht die Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht im Vordergrund.
Weitere Tätigkeitsfelder sind das Berufsrecht der Heilberufe, des Heil- und Hilfsmittelrecht sowie das Gesellschaftsrecht der Heilberufe.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Berufserfahrung beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der arbeitsrechtlichen Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhausträger etc.). Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gesellschaftsrecht
Als medizinrechtlich und arbeitsrechtlich spezialisierte Fachanwaltskanzlei sind wir bei der Kooperationsbildung für Berufsausübungsgemeinschaften, Apparate- und Laborgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Praxisgemeinschaften beratend und gestaltend tätig. Wir beraten Sie bei der Gründung und dem Betrieb von ärztlichen Kooperationen und entwerfen die entsprechenden Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung der vertragsarztrechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkanzlei Pfeiffer & Tietz ist zudem eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten steuerrechtlichen Fragen gewährleistet.
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein sehr weitgefächertes Rechtsgebiet, das für viele Menschen eine erhebliche, mitunter sogar existenzielle Bedeutung besitzt. Die rechtsanwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Vertretung gegenüber Behörden in Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie sozialgerichtlichen Verfahren.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht gewährleistet Rechtsanwalt Jörn Franz durch seine langjährige Berufspraxis, insbesondere auch in rechtsgebietsübergreifenden Verfahren, eine besonders qualifizierte Mandatsbetreuung.
Mietrecht
Das Mietrecht nimmt einen besonderen Stellenwert im alltäglichen Leben ein. Streitigkeiten im Wohnungsmietrecht betreffen den Kernbereich der Lebensführung und besitzen daher eine hohe Relevanz. Streitigkeiten im gewerblichen Mietrecht haben unmittelbaren Einfluss auf die Berufsausübung und können gegebenenfalls sogar existenzielle Bedeutung erlangen.
Während das Wohnungsmietrecht durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die in erster Linie dem Mieterschutz zu dienen bestimmt sind, reguliert ist, gilt im Bereich des gewerblichen Mietrecht — etwa beim Abschluss eines Praxismietvertrages — eine weitgehende Vertragsfreiheit. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Verhandlung und Gestaltung gewerblicher Mietverträge zu richten. Naturgemäß sind die Interessen von Mietern und Vermietern gegenläufig, so dass individuelle Konfliktlösungen gefragt sind.
Wir vertreten gleichermaßen Mieter und Vermieter bei außergerichtlichen und prozessualen Streitigkeiten.
Medizinrecht
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei begleite ich insbesondere Ärzte in allen Bereichen, die den Betrieb einer Arztpraxis betreffen. Dabei steht die Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht im Vordergrund.
Weitere Tätigkeitsfelder sind das Berufsrecht der Heilberufe, des Heil- und Hilfsmittelrecht sowie das Gesellschaftsrecht der Heilberufe.
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit langjähriger Berufserfahrung beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der arbeitsrechtlichen Beratung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen (Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhausträger etc.).
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Gesellschaftsrecht
Als medizinrechtlich und arbeitsrechtlich spezialisierte Fachanwaltskanzlei sind wir bei der Kooperationsbildung für Berufsausübungsgemeinschaften, Apparate- und Laborgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Praxisgemeinschaften beratend und gestaltend tätig.
Wir beraten Sie bei der Gründung und dem Betrieb von ärztlichen Kooperationen und entwerfen die entsprechenden Gesellschaftsverträge unter Berücksichtigung der vertragsarztrechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben. Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Steuerberaterkanzlei Pfeiffer & Tietz ist zudem eine umfassende Berücksichtigung aller relevanten steuerrechtlichen Fragen gewährleistet.
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein sehr weitgefächertes Rechtsgebiet, das für viele Menschen eine erhebliche, mitunter sogar existenzielle Bedeutung besitzt. Die rechtsanwaltliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Vertretung gegenüber Behörden in Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie sozialgerichtlichen Verfahren.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht gewährleistet Rechtsanwalt Jörn Franz durch seine langjährige Berufspraxis, insbesondere auch in rechtsgebietsübergreifenden Verfahren, eine besonders qualifizierte Mandatsbetreuung.
Mietrecht
Das Mietrecht nimmt einen besonderen Stellenwert im alltäglichen Leben ein. Streitigkeiten im Wohnungsmietrecht betreffen den Kernbereich der Lebensführung und besitzen daher eine hohe Relevanz. Streitigkeiten im gewerblichen Mietrecht haben unmittelbaren Einfluss auf die Berufsausübung und können gegebenenfalls sogar existenzielle Bedeutung erlangen.
Während das Wohnungsmietrecht durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die in erster Linie dem Mieterschutz zu dienen bestimmt sind, reguliert ist, gilt im Bereich des gewerblichen Mietrecht — etwa beim Abschluss eines Praxismietvertrages — eine weitgehende Vertragsfreiheit. Daher ist ein besonderes Augenmerk auf die Verhandlung und Gestaltung gewerblicher Mietverträge zu richten. Naturgemäß sind die Interessen von Mietern und Vermietern gegenläufig, so dass individuelle Konfliktlösungen gefragt sind.
Wir vertreten gleichermaßen Mieter und Vermieter bei außergerichtlichen und prozessualen Streitigkeiten.
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