Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den im GKV-System ambulant tätigen Leistungserbringern (Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren). Das Recht der ambulant tätigen Leistungserbringer im GKV-System ist einem stetigen Wandel unterworfen. Auf die gesetzlichen Änderungen und die gesundheitspolitischen Entwicklungen gilt es ohne Zögern zu reagieren!
Die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre haben aber auch zu einer wesentlichen Flexibilisierung der vertragsärztlichen Versorgung geführt. Die Anstellung von Ärzten in der Praxis ist erleichtert und der Arbeitszeitumfang variabler geworden. Ärzte können gleichzeitig
stationär in einem Krankenhaus und ambulant in einer Arztpraxis oder einem MVZ beschäftigt sein.
Die Möglichkeit zur Gründung von Zweigpraxen sowie zur Übernahme und Fortführung von Vertragsarztpraxen als Zweigpraxen schaffen neue Gestaltungsmöglichkeiten. Die Umsetzung von überregionalen Kooperationsmodellen durch die Gründung von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Die fortlaufenden Änderungen der Honorarsystematik stellen die Vertragsärzte gleichzeitig vor ständig neue Herausforderungen. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bzgl. der Geltendmachung von Praxisbesonderheiten, der Erhöhung des Regelleistungsvolumens unter Sicherstellungsgesichtspunkten und dem Ausgleich systembedingter überproportionaler Honorarverluste.
Die Rechtsanwaltskanzlei Franz begleitet den Beginn Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit in den Verfahren vor den Zulassungsgremien (Zulassung, Sonderbedarfszulassung, Ermächtigung, Anstellung), vertritt Sie in den Verfahren der Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen und verteidigt Sie gegen Vorwurf ärztlicher Pflichtverstöße (Disziplinarverfahren). Natürlich begleiten wir unsere Mandanten im Nachbesetzungsverfahren (Übertragung des Vertragsarztsitzes, Nachfolgezulassung), beim Praxiskauf und der Praxisabgabe und erstellen für Sie interessengerechte vertragliche Grundlagen.
Ferner stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf leistungsproportionale Vergütung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen zur Seite und beraten Sie zu allen Fragen des EBM, der RLV-Verträge, der Ärzte-ZV und des BMV‑Ä.
Der Tätigkeitsschwerpunkt im Vertragsarztrecht umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
- Anstellungsgenehmigungen und Arztstellen (Vertragsarzt, BAG, MVZ)
- Berufsausübungsgemeinschaften (regional/überörtlich)
- Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten
- Beschäftigung von Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten
- Disziplinarverfahren
- Ermächtigungen von Krankenhausärzten
- Jobsharing
- Honorarfestsetzung
- Honorarrückforderungen
- Honorarverteilung
- Konkurrenzschutz (offensive oder defensive Konkurrentenklage)
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Plausibilitätsprüfungen
- Praxisgemeinschaften
- Nachbesetzungsverfahren
- Sachlich-Rechnerische Richtigstellungen (Regressverfahren)
- Selektivverträge
- Sonderbedarfszulassungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Zulassungen
- Zweigpraxisgenehmigungen
Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht ist in den vergangenen Jahren zunehmend in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Nicht zuletzt der sprunghafte Anstieg der Fälle im Arzthaftungsrecht und eine intensivierte Berichterstattung in den Medien über ärztliche Behandlungsfehler sorgen für eine erhöhte Bereitschaft von Patienten, ihre zivilrechtlichen Ansprüche zu verfolgen.
Unterlaufen dem Arzt Behandlungsfehler bei der Erbringung der ärztlichen Leistung, sind die behandelnden Ärzte bzw. die Träger der ärztlichen Einrichtungen Schadensersatzansprüchen bzw. Schmerzensgeldansprüchen der Patienten ausgesetzt. Natürlich besteht insofern die Notwendigkeit, Ärzte gegen möglicherweise unberechtigte Patientenansprüche zu verteidigen.
Berufsrecht der Heilberufe
Der berufsrechtliche Tätigkeitsschwerpunkt umfasst insbesondere folgende Themenbereiche:
- Beitragspflicht zum berufsständischen Versorgungswerk (Ärzteversorgung)
- Berufsunfähigkeit
- Erteilung der Approbation und Widerruf der Approbation
- Weiterbildungsbefugnis, Weiterbildungsermächtigung
- Vertretung in berufsrechtlichen und heilberufsgerichtlichen Verfahren, Verteidigung gegen den Vorwurf berufsrechtlicher Verfehlungen
Ärztliche Kooperationsformen
Die Beratung, Gestaltung und rechtsgeschäftliche Vertretung zu sämtlichen Fragen ärztlicher Kooperationsformen (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, MVZ, Job-Sharing, Ärztenetzwerke, neue Versorgungsformen) gehört zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.