Gesellschaftsrecht
Wir werden insbesondere in folgenden Bereichen des Gesellschaftsrechts der Heilberufe für Sie tätig:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Apparate- und Laborgemeinschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Praxisgemeinschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
- Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Leistungserbringern
- Beratung zur Wahl der zulässigen Rechtsform (GbR, PartG, Part mbB, GmbH etc.)
- Gesellschafterwechsel, Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Austritt aus einer Gesellschaft, Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Anteilskauf- und –Übertragungsverträge
- Beschlussmängelstreitigkeiten
- Sozietätsstreitigkeiten