Gesellschaftsrecht
Wir werden insbesondere in folgenden Bereichen des Gesellschaftsrechts der Heilberufe für Sie tätig:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG)
 - Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Apparate- und Laborgemeinschaften
 - Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Praxisgemeinschaften
 - Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
 - Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Leistungserbringern
 
- Beratung zur Wahl der zulässigen Rechtsform (GbR, PartG, Part mbB, GmbH etc.)
 - Gesellschafterwechsel, Übertragung von Gesellschaftsanteilen
 - Austritt aus einer Gesellschaft, Auseinandersetzungsvereinbarungen
 - Anteilskauf- und –Übertragungsverträge
 - Beschlussmängelstreitigkeiten
 - Sozietätsstreitigkeiten